Die Gründung Lichtenaus
Die Gründung Lichtenaus
Lichtenau ist eine Gründung der Lichtenberger, einem unterelsäßischen Adelsgeschlecht, dessen Stammburg Lichtenberg im Elsaß ist. Sie ist über Hagenau das Modertal aufwärts bis Ingwiller und das Städtchen Lichtenberg leicht zu erreichen. Ludwig I. von Lichtenberg gewann durch die Verleihung der Obervogtei von Straßburg (1237) und des Erbmarschallamts (1249) großen Einfluß, den er nutzte um den Besitz der Lichtenberger durch Straßburger und Metzer Bistumslehen, sowie durch Erbschaft und Kauf auszuweiten. Seine drei Söhne traten ins Domkapitel ein und einer von ihnen, Konrad III., wurde (1273) Bischof von Straßburg. Diese Stellung erlaubte es ihm die rechtsrheinischen Bistumsterritorien von Memprechtshofen (Ortsteil Renchenloch) bis Hohnhurst mit dem Amt Willstätt und dem Stab Rheinbischofsheim (damals Bischofsheim) seinen Angehörigen als Lehen zukommen zu lassen.
Die Straßburger und damit auch die Lichtenberger standen auf Seiten
König Rudolfs von Habsburg der am Oberrhein geboren war und 1291 starb.
Aber nicht sein Sohn Albrecht I., wie erwartet, wurde König, sondern
Adolf von Nassau. In der darauf folgenden kriegerischen Auseinandersetzung fiel
Adolf von Nassau und Albrecht I. wurde doch noch König. Die
Straßburger und die Lichtenberger, die treu zu ihm gestanden hatten,
konnten jetzt mit seiner Dankbarkeit rechnen. Bischof Konrad ließ die,
einem Anhänger Adolf von Nassaus, dem Kuno von Bergheim gehörige Burg
Krax bei Barr schleifen und nutzte die Steine, die über den Wasserweg -
Ill - Rhein - Altrhein bis zur Baustelle befördert werden konnten - zum
Bau der Burg Lichtenau.
Die Abtei Schwarzach, die sich ein Jahr zuvor noch unter den besonderen Schutz
Adolf von Nassaus begeben hatte, mußte nun den südwestlichen Teil
der Scherzheimer Mark (1298) mit den Dörfern Helmlingen, Scherzheim,
Hirsach (existiert nicht mehr) Muckenschopf und Memprechtshofen an
den Neffen Konrads den Lichtenberger Johannes I. verkaufen. So entstand der
rechtsheinische Stab des Gerichts Lichtenau. Nun konnten die Lichtenberger auf
eigenem Grund eine Wasser- oder Tiefburg zum Schutze ihrer rechtsrheinischen
Besitzungen bauen. Den Anschluß ans Stammland schafften sie durch Kauf
der linksrheinischen Dörfer Offendorf, Herlisheim, Drusenheim mit
Kutzenhausen und Rohrwiller. Zusammen mit dem bereits eigenen Oberhofen
bildeten sie den linksrheinischen Stab Offendorf des Gerichts Lichtenau und
hatten jetzt über die Rheinfähre Verbindung zum Stammland.
Den Beginn des Burgbaus muß man in die Jahre 1293 bis 1296 ansiedeln. Ob
Bischof Konrad, wie oft berichtet, selbst Anteil am Bau von Lichtenau hatte ist
nicht sicher überliefert, fest steht, daß er die
Stadtrechtsverleihung nicht mehr erlebt hat, er starb 1299 an einer
Kriegsverletzung, die er sich vor Freiburg zugezogen hatte. Johannes I. hat die
Stadt Lichtenau - der Name war als Gegensatz zu Lichtenberg gedacht - zu Ende
gebaut. Lichtenau war aber nicht nur als Schutzburg für die
rechts-rheinischen Besitzungen gedacht, es war von Anfang an als Sitz der
Verwaltung - Amtmann und Amtsschaffner - vorgesehen. Deshalb hat, im
Gedenken an die treue Waffenhilfe, König Albrecht der Bitte Johannes I.
entsprochen und der Neugründung unter dem 14 Januar 1300 die Hagenauer
Stadtrechte verliehen.
Mit dem 1. Februar 1300 gab Johannes mit einem eigenen Freiheitsbrief diese
städtischen Freiheiten an Lichtenau weiter- natürlich in
"abgeschwächter" Form - außer Fron- , Zuzugs-, und Abzugsfreiheit
blieb nicht mehr viel übrig von den Hagenauer Stadtrechten.
Ernst Decker